Frauenfördermittel

Dem Fachbereich 11 werden jährlich finanzielle Mittel zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Studentinnen bereitgestellt. Über die Vergabe der Frauenfördermittel berät ein Ausschuss, dem Vertreterinnen der Material- und Geowissenschaften angehören. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen aller Statusgruppen. (Professorinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, administrativ- technischen Mitarbeiterinnen und Studentinnen) und findet sich entsprechend der Antragseingänge zusammen.

Der Ausschuss besteht aus:

  • Sarah Diekmeier (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
  • Dr. Leandra Weydt (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
  • Dr. Gabriela Mera (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
  • Gabriele Rühl (administrativ-technische Mitarbeiterin)
  • Ulrike Simons (administrativ-technische Mitarbeiterin)
  • Dr. Bai-Xiang Xu (Professorin)
  • Isabel Armstrong-Cowell (Studentin, Vertreterin der Fachschaft)

Frauenfördermittel sind Gelder, die an der TU-Darmstadt zentral bereitgestellt und vom jeweiligen Fachbereich vergeben werden

  • zur Realisierung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen
  • zur Verbesserung der Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen von Frauen
  • zur Erhöhung des Frauenanteils in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen
  • zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft
  • zur Förderung von Netzwerken unter Frauen
  • Studentinnen
  • Administrativ-technische Mitarbeiterinnen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • Professorinnen

Anträge auf Zuschüsse aus den Gleichstellungsmitteln sowie die spätere Kostenerstattung können auf dieser Seite online gestellt werden. Eine gute Übersicht über den Ablauf der Beantragung sowie der späteren Kostenerstattung finden Sie im Schaubild unten.
Bitte beachten: Bei nicht frauenspezifischem Verwendungszweck (z.B. Konferenzteilnahme) muss nachgewiesen werden, dass sich bereits um eine alternative Förderung bemüht wurde und diese nicht zu Stande kam. Der Antrag ist ausreichend vor dem Ereignis/der Maßnahme zu stellen und solle daher min. 3 Wochen zuvor dem Gleichstellungsteam zugehen.

Nach der erfolgten Maßnahme ist die Erstattung der Kosten möglichst zeitnah zu beantragen. Kosten, die 6 Monate nach der erfolgten Maßnahme erst eingereicht werden, können leider nicht mehr erstattet werden.

Bei Fragen sind die Gleichstellungsbeauftragten jederzeit per erreichbar.

Hier geht es zum Online-Anträgen:Antrag auf Fördermittel und Antrag auf Kostenerstattung

Download Formulare: Dienstreiseanträge Inland/Ausland, Auszahlung Unbar Reisekosten.

Weitere Informationen über Frauenfördermittel sind auf dem Flyer der Frauenbeauftragten zu finden: Flyer (wird in neuem Tab geöffnet)

Beispiele für mögliche Förderungen

• Reisekostenzuschüsse zum Besuch von Tagungen, sofern diese fachbezogen sind.

• Wissenschaftliche Exkursionen

• Studienbezogene Seminare und Workshops an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die eine Weiterqualifizierung über den Rahmen des Studienangebots der TU Darmstadt hinaus bieten (z.B. Teilnahmegebühr und Reisekosten).

• Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der Qualifizierungsstufe, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (z.B. Habilationstrainings).

• Programmteilnahme (z.B. Mentoring Hessen, Femtec.Network) oder Seminare für Studentinnen zur Förderung des Studiums und des Berufseinstiegs (z.B. Zeit- und Selbstmanagement, Bewerbertraining, Profilbildung, Präsentationstechniken etc.)

• Berufliche Vernetzung

Beispiele:

-Eine gemeinsame Fahrt der Frauen des FB11 zu einer Ausstellung in ein Museum der Umgebung, wobei die Ausstellung einen thematischen Bezug zu „Frauen“ oder dem Fachbereich (z.B. Fahrt zur Grube Messel) hat. Hier können die Fahrtkosten und der Eintritt übernommen werden.

-Nachmittagsveranstaltung im Fachbereich, zu der Mitglieder der Universität sowie Externe eingeladen werden und die bis in den Abend reicht (ca. 3-4 Stunden). Wasser, Saft, Kaffee, Kekse können übernommen werden.

-Frauen des Fachbereichs besuchen gemeinsam einen eintägigen Workshop innerhalb der Universität. Tagungsgetränke und Imbiss können übernommen werden. Sollte der Workshop außerhalb der Universität stattfinden, können die Fahrtkosten für die gemeinsame An- und Abreise übernommen werden. Getränke und Essen sind in diesem Fall von den Teilnehmerinnen zu bezahlen.

• Trainings zur interkulturellen Kompetenz

• Gender-Awareness Trainings

• Vergabe von Lehraufträgen zu genderbezogenen Themen

• Sprachkurse, sofern diese nicht zentral angeboten werden (mit Zertifizierung).

• Berufsbezogene Weiterbildungskurse, die im Arbeitsumfeld erforderlich sind, aber nicht zentral angeboten werden (z.B. Büromanagement, Kommunikationstrainings etc.)

• Indirekte, also mittelbare Förderung der Kinderbetreuung für eine Gruppe an Beschäftigten und Studierenden im Rahmen von Workshops oder Tagungen. Hier ist zunächst die Servicestelle Familie an der TU Darmstadt anzusprechen, da diese in der Regel die Kinderbetreuung in die Wege leitet und finanziert. Die Servicestelle Familie kümmert sich auch um eine Tagesmutter, um an einer Konferenz teilnehmen zu können.